Führerscheinumtausch
Der Führerschein muss umgetauscht werden, um eine EU-weit einheitliche und fälschungssichere Dokumentenstruktur zu schaffen. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle alten Papier- und Scheckkartenführerscheine durch ein modernes EU-Format ersetzt werden. Der Umtausch ist reine Formsache; es sind weder neue Fahrprüfungen noch Gesundheitschecks nötig.
Für den Antrag auf Umtausch im Rathaus werden folgende Unterlagen benötigt:
- „alter“ Führerschein
- Kosten: 5,10 € zzgl. Gebühren des Landratsamts
- 1 biometrisches Passbild
Bitte unbedingt beachten: Passbilder für den Führerschein weiterhin auf Papier benötigt!
Für den Führerschein benötigen Sie nach wie vor ein klassisches biometrisches Passbild auf Papier im Format 3,5 x 4,5 cm. Die digitale Passbildpflicht gilt in Deutschland ausschließlich für hoheitliche Ausweisdokumente wie Personalausweise, Reisepässe und Aufenthaltstitel, nicht jedoch für den EU-Kartenführerschein.
Folgende Fristen sind zu beachten:
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2001 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Online-Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde
Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald eine digitale Online-Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung. Damit kann der aktuelle Bearbeitungsstand von Fahrerlaubnisanträgen, die ab dem 01.07.2026 bei der Fahrerlaubnisbehörde eingingen, jederzeit online eingesehen werden.
Sobald ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen und im System erfasst ist, erhält die antragstellende Person automatisch eine E-Mail mit einem Link zur Auskunftsplattform. Über diesen Zugang kann der Bearbeitungsstand unter Angabe von Geburtsdatum sowie Vor- und Nachname abgerufen werden, ohne dass hierfür ein direkter Kontakt zur Behörde erforderlich ist.
Ändert sich der Bearbeitungsstand des Antrags, werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch per E-Mail informiert. Auf diese Weise wird der Verfahrensstand nachvollziehbar und jederzeit aktuell gehalten.
Mit diesem digitalen Service schafft das Landratsamt mehr Transparenz, erhöht die Servicequalität und setzt die digitale Verwaltungsentwicklung fort. Die Nutzung der Online-Auskunft ist kostenfrei. Das Vorhaben steht dabei unter dem Leitgedanken: Digital first.
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