Führerscheinumtausch

Der Führerschein muss umgetauscht werden, um eine EU-weit einheitliche und fälschungssichere Dokumentenstruktur zu schaffen. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle alten Papier- und Scheckkartenführerscheine durch ein modernes EU-Format ersetzt werden. Der Umtausch ist reine Formsache; es sind weder neue Fahrprüfungen noch Gesundheitschecks nötig.

 

Für den Antrag auf Umtausch im Rathaus werden folgende Unterlagen benötigt:

  • „alter“ Führerschein
  • Kosten: 5,10 € zzgl. Gebühren des Landratsamts
  • 1 biometrisches Passbild



Bitte unbedingt beachten: Passbilder für den Führerschein weiterhin auf Papier benötigt!

Für den Führerschein benötigen Sie nach wie vor ein klassisches biometrisches Passbild auf Papier im Format 3,5 x 4,5 cm. Die digitale Passbildpflicht gilt in Deutschland ausschließlich für hoheitliche Ausweisdokumente wie Personalausweise, Reisepässe und Aufenthaltstitel, nicht jedoch für den EU-Kartenführerschein.
 


Folgende Fristen sind zu beachten:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2001 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Online-Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde

Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald eine digitale Online-Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung. Damit kann der aktuelle Bearbeitungsstand von Fahrerlaubnisanträgen, die ab dem 01.07.2026 bei der Fahrerlaubnisbehörde eingingen, jederzeit online eingesehen werden.

Sobald ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen und im System erfasst ist, erhält die antragstellende Person automatisch eine E-Mail mit einem Link zur Auskunftsplattform. Über diesen Zugang kann der Bearbeitungsstand unter Angabe von Geburtsdatum sowie Vor- und Nachname abgerufen werden, ohne dass hierfür ein direkter Kontakt zur Behörde erforderlich ist.

Ändert sich der Bearbeitungsstand des Antrags, werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch per E-Mail informiert. Auf diese Weise wird der Verfahrensstand nachvollziehbar und jederzeit aktuell gehalten. 

Mit diesem digitalen Service schafft das Landratsamt mehr Transparenz, erhöht die Servicequalität und setzt die digitale Verwaltungsentwicklung fort. Die Nutzung der Online-Auskunft ist kostenfrei. Das Vorhaben steht dabei unter dem Leitgedanken: Digital first. 

Hier gelangen Sie zur Online-Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde >

 

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