Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Privatstellplatz Betberger Straße Flst.Nr. 30“
Der Gemeinderat der Gemeinde Buggingen hat am 21.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Privatstellplatz Betberger Straße Flst.Nr. 30“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
An die Gemeinde Buggingen ist ein Investor, der sich auf die Sanierung und Umnutzung denkmalgeschützter Gebäude zur Wohnnutzung spezialisiert hat, herangetreten. Dieser plant den Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses sowie weiterer ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude auf dem Grundstück mit der Flst Nr. 30 in der Gemarkung Seefelden, Buggingen. Durch den Umbau der alten Scheunen sollen sechs neue Wohnungen errichtet werden. In Verbindung mit dem Umbau des bestehenden Wohnhauses würden insgesamt fünfzehn Wohnungen entstehen.
Um auf dem Wohngrundstück selbst möglichst viel neuen Wohnraum schaffen zu können, ist vorgesehen auf einem Teil des gegenüberliegenden Grundstücks mit der Flst.Nr. 4070, einen Privatstellplatz zu errichten. Dieser Privatstellplatz ist nur für die Bewohner der Betberger Straße 17 (Flst.Nr. 30) vorgesehen. Mit einer Fläche von ca. 600 m² soll er ausreichend Platz für siebzehn Stellplätze, Zufahrt und Begrünung bieten.
Die Gemeinde Buggingen unterstützt das gesamte Vorhaben vor dem Hintergrund eines immer knapper werdenden Wohnraumangebots. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern und die bauplanungsrechtliche Sicherheit zu schaffen, vor allem aber um ausreichende Flächen für die privaten Stellplätze auf privaten Grundstücken zu sichern, sieht die Gemeinde Buggingen die Erforderlichkeit den Bebauungsplan „Privatstellplatz Betberger Straße Flst.Nr. 30“ aufzustellen.
Das Plangebiets befindet sich im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt daher im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
In Vorabstimmung mit dem Landratsamt kann der geplante Bebauungsplan aufgrund der Unschärfe auf der Ebene des Flächennutzungsplans noch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
Insbesondere verfolgt die Gemeinde Buggingen folgende städtebauliche Ziele:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Bereitstellung von privaten Stellplätzen und damit indirekte Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im bebauten Innenbereich
- Effiziente Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen
- Sanfter Übergang zur offenen Landschaft / grüner Ortsrand
- Schutz wertvoller Strukturen / Artenschutz / Bodenschutz
- Berücksichtigung des Denkmalschutzes
Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Das ca. 600 m² große Plangebiet liegt im Ortsteil Seefelden am südöstlichen Ortsrand auf dem Grundstück mit der Flst.Nr. 4070. Im Norden verläuft unmittelbar angrenzend die Betberger Straße. Im Osten liegt der übrige weitaus größere Teil des Grundstücks mit der Flst.Nr. 4070. Im Süden grenzt das landwirtschaftlich genutzte Grundstück mit der Flst.Nr. 458/4 an den Planbereich. Im Westen grenzt ein ummauerter denkmalgeschützter Garten auf dem Grundstück mit der Flst.Nr. 458/4 an das Plangebiet.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 21.09.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung, dem Umweltbericht und der artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope vom 28.09.2026 bis einschließlich 28.10.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Homepage der Gemeinde Buggingen unter https://buggingen.de/de/home/rathaus-und-politik/im-rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bürgermeisteramt in 79426 Buggingen, Hauptstraße 31, Zimmer 0.13 (Erdgeschoss, Altbau), während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und Grünordnungsplan (Büro Freiraum- und LandschaftsArchitektur Dipl.-Ing. (FH) Ralf Wermuth, Eschbach, Stand 21.09.2026).
- Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung mit Erfassung Reptilien: Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien (FLA Wermuth, Stand 11.02.2026).
Im Umweltbericht werden die folgenden Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen beschrieben:
- Umweltbelang Arten/Biotope:
Informationen über die bestehenden Biotoptypen mit überwiegend mittlerer ökologischer Wertigkeit. Aussagen zum Eingriff in Ökopunkten. Informationen über notwendige Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Angaben zu Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen.
Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung mit Erfassung Reptilien (FLA Wermuth, Stand 11.02.2026). In der artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung werden folgende Inhalte vermittelt:
Informationen zu den im Plangebiet vorkommenden Arten, u.a. aus den Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Reptilien. Darstellung von plangebietsinternen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz.
- Umweltbelang Boden:
Informationen über die im Gebiet vorherrschenden Bodentypen sowie der Bewertung der Bodenfunktionen. Angaben über Eingriffe in Ökopunkten und Informationen über erforderliche schutzgutübergreifenden Ausgleichsmaßnahmen.
- Umweltbelang Klima/Luft:
Angaben zu den lokalen Klimaverhältnissen unter Berücksichtigung der „Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein“. Darstellung der geringen mikroklimatischen Beeinträchtigung durch zusätzliche Flächenversiegelung. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen.
- Umweltbelang Wasser:
Informationen über die Bedeutung des Gebiets für das Grundwasser. Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht betroffen. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen durch zusätzliche Flächenversiegelung.
- Umweltbelange Landschaftsbild/Erholung:
Bewertung des Planungsgebiets im Hinblick auf das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung. Informationen über die geringen Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und Erholungsfunktion. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen.
- Umweltbelang Mensch/Wohnen:
Informationen zu bestehenden Wohngebieten im Umfeld des Planungsgebiets. Darstellung des geringen Konfliktpotenzials, das durch immissionsbedingte Belastungen während der Bauphase ausgelöst wird.
- Umweltbelang Kultur-/Sachgüter:
Information zu direkt angrenzendem Kulturdenkmal und Darstellung von Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des denkmalgeschützten Objekts.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Abwägung Frühzeitige):
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 420 Naturschutz vom 13.05.2026 mit Bedenken zum dauerhaften Flächenverlust aus naturschutzfachlicher als auch aus Sicht der Klimaanpassung. Hinweise zum Biotoptyp „Garten“ und Empfehlung zur Prüfung der Bestandsbäume und des angrenzenden Baumbestands auf Streuobstbestände. Allgemeine Hinweise zur Streuobstumwandlung. Anpassungsvorschläge zum Pflanzgebot zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des angrenzenden gesetzlich geschützten Biotops sowie zum Vogelschutz. Hinweis zur Vogelschonzeit, zum Schutz potenzieller Fledermäuse, zum Schutz der voraussichtlich vorkommenden Reptilien sowie zum Schutz von Gebäudebrütern oder Fledermäusen im bestehenden Schuppen. Allgemeine Hinweise zur Sicherung externer Kompensationsmaßnahmen und Empfehlungen in Bezug auf Baumscheiben.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 430/440 Umweltrecht / Wasser und Boden Untere Naturschutzbehörde vom 13.05.2026 zu den in der BBodSchV und im BauGB formulierten Vorsorgeanforderungen an das Schutzgut Boden sowie zur Starkregensituation.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 580 Landwirtschaft vom 13.05.2026 zur landwirtschaftlichen Wertigkeit der überplanten Fläche sowie zu landwirtschaftlichen Emissionen angrenzender Flächen. Bei externen Kompensationsmaßnahmen sind landwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 650/660 Untere Straßenverkehrsbehörde und Landkreis als Straßenbaulastträger vom 13.05.2026 zum Bewuchs im Ein- und Ausfahrtsbereich.
- Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 15.05.2026 zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie und allgemeinen Hinweisen zu Informationsquellen.
- Regierungspräsidium Stuttgart – Ref. 16 Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 04.05.2026 zur allgemeinen Bewertung der Fläche als potenzielle Kampfmittelverdachtsfläche.
- Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege vom 23.04.2026 mit allgemeinen Hinweisen zu archäologischen Funden oder Befunden.
- Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. vom 20.05.2026 mit der Bitte um Vermeidung von Störungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten ansässiger und angrenzender Landbewirtschafter.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Buggingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an ralf.fuetterer@~@buggingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Buggingen, den 22.09.2026
Johannes Ackermann, Bürgermeister
