Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2023

21. Juni 2023

Für das Jahr 2024 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für den Kernort Buggingen sowie die Ortsteile Betberg und Seefelden (gewerbliche Projekte und außerhalb des Sanierungsgebietes) gestellt werden.

Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“

  • die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
  • die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes, auch zu Mietwohnungen
  • die innerörtliche Nachverdichtung als Baulückenschluss

Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich innerhalb der historischen Ortslage sowie der angrenzenden Siedlungsflächen bis zu den 1970er Jahre befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird grundsätzlich der Fokus auf die Umnutzung leerstehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird eine sehr starke Gewichtung behalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen weiterhin in der Förderkulisse bestehen.


Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“

  • Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe jeweils letzter seiner Art)


Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Arbeiten“

Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)

Förderanträge müssen bis 01. August 2023 bei der Gemeinde Buggingen gestellt werden.

Weitere Auskünfte bei

  • Gemeinde Buggingen, Ralf Fütterer, Telefon 07631/1803-33.
  • KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Christian Schäfer, Telefon 0761/20710-39

Die Ausschreibung wurde am 26.05.2023 veröffentlicht und kann bei den genannten Kontaktstellen oder im Internet beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingesehen werden.