Private Pools

Befüllung und Entleerung von Schwimmbad-/Poolwasser auf privaten Grundstücken

Befüllung

Die Befüllung von Schwimmbecken/Pools erfolgt i.d.R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Grundwasser/ Brunnenwasser qualitativ immer unbedenklich ist. Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen die Wasserabnehmer nach den gemeindlichen Wasserversorgungssatzungen
ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser decken. Dies gilt auch für die Befüllung von privaten Schwimmbecken/Pools (Anschluss-und Benutzungszwang). Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler kann strafrechtlich geahndet werden. Die Entnahme aus einem eigenen Brunnen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde, die allerdings in der Regel aus Vorsorge- und Grundwasserschutzgründen nicht erteilt wird.


Entleerung

Poolwasser wird in der Regel chemisch behandelt bzw. desinfiziert, unter anderem mit Chlor, Algenschutzmittel, Salz, etc. Auch aus der Umwelt kommen weitere Verunreinigungen wie Staub, Algensporen und andere Partikel hinzu. Ebenfalls wird das Poolwasser durch Sonnenschutzcremes, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten verunreinigt.

Aufgrund dieser Veränderungen des Wassers, handelt es sich bei dem zu entsorgenden Poolwasser stets um Schmutzwasser im Sinne des § 54 (1) WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Schmutzwasser ist nach § 54 (1) WHG Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird.

Poolwasser muss generell über die Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Das Einleiten in den Regenwasserkanal, in ein oberirdisches Gewässer (Indirekteinleitung) oder die Versickerung des Poolwassers in den Untergrund ist verboten, da dies zu Schädigungen von Pflanzen, Tieren sowie dem Grundwasser führen kann. Wenn eine Entsorgung über das öffentliche Abwassernetz nicht möglich ist (z.B. aufgrund der Lage eines Kleingartens), muss das Abwasser mit einem Fahrzeug abgepumpt und entsprechend entsorgt werden.
 

Gebühren

Die Wasser- und die Schmutzwassergebühr wird nach der Trinkwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools über den Hauptwasserzähler bzw. des zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde. Nähere Informationen über die Wasser- bzw.- Schmutzwassergebühren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.