Gebührenerhöhung Abwasser zum 01.01.2024
Die Abwassergebühren für die Gesamtgemeinde Buggingen werden zum 01.01.2024 erhöht.
- Die neue Gebühr für Schmutzwasser beträgt 2,95 €/m³
- Die neue Gebühr für das Niederschlagswasser beträgt 0,41 €/m²
Die Gebühren für das Abwasser sind für den Zeitraum 2024 und 2025/2026 neu kalkuliert worden. Die letzte Kalkulation wurde im Jahr 2019 für die Jahre 2020 – 2022 durchgeführt.
Bei der Abwassergebühr gilt der „Kostendeckungsgrundsatz“. Das heißt, dass der Betrieb des Abwassers keinen Gewinn und keinen Verlust erwirtschaften darf.
In den letzten Jahren kam es durch weltwirtschaftliche Krisen und Corona zu sehr starken Preisveränderungen und -anstiegen. Dies führte im neuen Kalkulationszeitraum zu einer hohen Kostenunterdeckung, was bedeutet, dass die Ausgaben nicht durch die Einnahmen gedeckt wurden. Die wichtigsten Gründe hierfür sind u.a. starke Preisanstiege bei der Unterhaltung des Kanalnetzes (Material), Investitionen in Sanierungen inklusive Abschreibungen, der Beitrag zum Abwasserzweckverband sowie Aufwendungen für Personal.
Diese gesamten Kosten wurden bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Daraus resultiert nun die Erhöhung.
Sollte bei der nächsten Gebührenkalkulation eine Kostenüberdeckung der Vorjahre errechnet werden, wird diese ebenso in die Gebühr mit einberechnet. Dies kann dann zur Folge haben, dass die Abwassergebühren wieder sinken.
Ein Teilaufwand, der auf den Anschluss von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt (Straßenentwässerungsanteil), liegt bei den ansatzfähigen Kosten außer Betracht. Dieser Betrag wird über den kommunalen Haushalt finanziert.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Matthias Wintermantel vom Rechnungsamt der Gemeinde Buggingen gerne zur Verfügung (Tel.: 07631 180327, E-Mail: matthias.wintermantel@~@buggingen.de).
Gemeinde Buggingen
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Buggingen vom 05.05.2008
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buggingen am 13. November 2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vom 05.05.2008 beschlossen.
§ 1
§ 42 – Höhe der Abwassergebühren erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr bei Einleitung nach § 38 Abs. 1 und 2 beträgt je m³ Schmutzwasser
ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 € 2,95
ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 € 2,95
Die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 3) beträgt je m² der nach § 41 Abs. 2 und 4 gewichteten versiegelten Fläche
ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 € 0,41
ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 € 0,41
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 42 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 05.05.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.04.2020 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Buggingen, 14. November 2023
gez. Johannes Ackermann, Bürgermeister