2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neue Sportanlagen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Buggingen hat am 13.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Neue Sportanlagen“ und den Entwurf der 2.Änderung und Erweiterung der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die beiden Fußballvereine der Gemeinde Buggingen fusionierten im Jahr 2009 zu einem gemeinsamen Verein, der SpVgg Buggingen-Seefelden. In diesem Zuge wurden die bis dahin bestehenden Sportanlagen auf den Gemarkungen Buggingen und Seefelden aufgegeben und für eine mögliche Wohnbebauung freigegeben. Die neue Sportanlage wurde bereits auf einer zentralen Fläche zwischen Buggingen und Seefelden realisiert. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Sportanlagen“ in der Fassung der 1. Änderung vom 06.08.2015 (Rechtskraft) wurden bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den räumlichen Zusammenschluss der Vereine sowie für die neuen Sportanlagen auf der zentralen Fläche zwischen B3 und Bahnlinie geschaffen.
Aufgrund der steigenden Anzahl an aktiven Mannschaften seit dem Vereinszusammenschluss, nutzen immer mehr Mannschaften die Anlage. Die bestehende Sportanlage kann die steigenden Kapazitäten kaum bewältigen, weshalb die Sportanlage um einen weiteren Platz erweitert werden soll. Der zusätzliche Platz soll auf der unmittelbar westlich angrenzenden Fläche zwischen Sportanlage und Bahnlinie als Kunstrasen oder alternativ als Naturrasen entwickelt werden. Zur Realisierung der Sportplatzerweiterung muss jedoch zunächst die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Deshalb soll der bestehende Bebauungsplan „Neue Sportanlagen“ in diesem Bereich geändert und erweitert werden. Da es sich dabei um eine Erweiterung der bestehenden Anlage handelt, erfolgt die Erschließung der Flächen über die bestehende Anlage. Dabei sollen an Stelle der landwirtschaftlichen Flächen eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlagen, Ausgleichsflächen sowie eine Versickerungsfläche ausgewiesen werden.
Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Erweiterung bestehender Sportanlagen durch einen Kunst- oder Naturrasenplatz
- Bereitstellung von Flächen für Freizeitangebote
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- kostensparende Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Gemarkung Seefelden und liegt dabei zentral zwischen den beiden Ortsteilen der Gemeinde Buggingen. Das Plangebiet grenzt unmittelbar westlich der bestehenden Sportanlage zwischen der B3 und der Bahnlinie an. Südlich des Plangebietes verläuft die Grißheimer Straße und im Norden befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Im Plangebiet befinden sich derzeit ebenfalls landwirtschaftliche Flächen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.11.2023. Der Planbereich ist im unten gezeigten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 auf der Homepage der Gemeinde unter http://buggingen.de/de/home/rathaus-und-politik/im-rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bürgermeisteramt im Rathaus der Gemeinde in Buggingen, Hauptstraße 31, 79426 Buggingen, Zimmer 0.13 (Erdgeschoss Altbau, Herr Fütterer) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik)
- Umweltbericht vom 13.11.2022 (Büro Freiraum- und Landschaftsarchitektur (Ralf Wermuth), Eschbach). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
1. auf die Flora und Fauna:
Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopstrukturen und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut. Auskunft über geringe Konflikte durch Eingriffe in Biotopstrukturen mit eingeschränkter ökologischer Wertigkeit. Informationen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Geltungsbereich. Informationen zu artenschutzrechtlichen Konflikten und den erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen.
2. auf den Boden:
Informationen über vorherrschende Bodentypen sowie Bewertung der Bodenfunktionen. Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen). Informationen zu den außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen.
3. auf die Landschaft:
Informationen über die Bedeutung des Änderungsbereichs für das Landschaftsbild und die durch die Planung entstehenden geringe Auswirkungen; Darstellung der positiven Auswirkungen der Planung auf die ortsgebundene Erholung.
4. auf das Klima:
Informationen über die Bestandssituation und die voraussichtlich geringe Beeinträchtigung des Lokalklimas durch zusätzliche Flächenversiegelung. Hinweise zu möglichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Minderung der Belastungswirkungen im Plangebiet;
5. auf den Menschen:
Informationen zur Bewertung des Gebiets unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch Lärmemissionen und angrenzende landwirtschaftliche Nutzung.
6. auf das Wasser:
Informationen zum Schutzgut Grundwasser und die voraussichtlich geringe Beeinträchtigung. Darstellung der Minderung von Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung durch die Planung. Es erfolgen keine Eingriffe in Oberflächengewässer.
7. auf Kulturgüter:
Informationen darüber, dass eine Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern nicht vorliegt.
- Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung vom 21.02.2023 (Büro Freiraum- und LandschaftsArchitektur (Ralf Wermuth), Eschbach)
Durchführung einer artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien.Darstellung von plangebietsinternen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung den Hinweis zur Unterlassung von Beleuchtung von Gehölzstrukturen verbindlich festzusetzen, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung zum Verzicht auf eine Beleuchtung, sofern kein Sportbetrieb stattfindet.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung die im Umweltbericht genannten Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr.1 BNatSchG hinsichtlich dem Reptilienvorkommen in die Bebauungsvorschriften aufzunehmen.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung Erläuterungen zur Anlage, Entwicklung und dauerhaften Pflege der festgesetzten Ausgleichsfläche „F1“ in den Umweltbericht aufzunehmen.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Die geplanten plangebietsexternen Ausgleichsmaßnahmen aus dem Ökokonto sind spätestens im Rahmen der Offenlage vorzulegen.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung zur Prüfung, inwieweit die Herstellung eines Naturrasenplatzes möglich wäre anstatt des geplanten Kunstrasenplatzes (Minimierung negative Einflüsse auf die Bodenfunktionen.).
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung im Bebauungsplan eine Aussage zur Flächenverfügbarkeit der erforderlichen Ausgleichsplanungen zu treffen, ob die Flächen bereits im Eigentum der Gemeinde sind.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Die erforderlichen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind in das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg einzustellen.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Anregung Bodenfunktionsbewertung – die bisherige Berechnung der Ökopunkte für das Schutzgut Boden/Fläche ist zu korrigieren.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Hinweis auf die Starkregengefahrenkarten und auf mögliche Überflutungen bei einem extremen Regenereignis mit geringen Fließgeschwindigkeiten.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 17.07.2023: Hinweis auf Beachtung von agrarstrukturellen Belangen. Für Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zu vermeiden, dass landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Buggingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail an gemeinde@~@buggingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Buggingen, den 21.11.2023
gez. Johannes Ackermann, Bürgermeister
Download Unterlagen
- Cover Satzung
- Deckblatt
- Bebauungsvorschriften
- Begründung
- Umweltbericht
Anlage 1: Bestands- und Bewertungsplan
Anlage 2: Grünordnungsplan
Anlage 3: Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung
Anlage 4: Ersatzmaßnahmen E1
Anlage 5: Maßnahmenblatt BU27
Anlage 6: Lageplan Habitatbaumgruppen - Umweltrelevante Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung