Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Niederer Brühl“, Buggingen-Seefelden und örtliche Bauvorschriften 
Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Buggingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Niederer Brühl“, Buggingen-Seefelden, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt. In der gleichen Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgewogen. Der Gemeinderat hat beschlossen für den oben genannten Bebauungsplanentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der ca. 12,7 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst vollständig die Flurstücke 4344, 4345, 4346, 4347, 4381, 4382, 4383, 4384 sowie teilweise das Wegeflurstück 4350 der Gemarkung Seefelden. Das Plangebiet wird im Norden durch ein Wegegrundstück (Flst. 6768) und im Osten durch die landwirtschaftlichen Flächen (Flst. 4343, 4386, 4387, 4388, 4389, 4390, 4391) sowie durch den oben genannten landwirtschaftlichen Weg (Flst. 4350) begrenzt. Im Süden befindet sich ein weiteres Wegeflurstück (Flst. 4392), welches im Westen an ein Wegeflurstück (Flst. 4351) anschließt, welches das Plangebiet auf der westlichen Seite begrenzt. Darüber hinaus wird das Plangebiet im Westen durch eine landwirtschaftliche Fläche (Flst. 4348) begrenzt.

Für den Planbereich ist der Lageplan-Entwurf des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 21.10.2025 maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (maßstabslos):

Ziel und Zweck der Planung

Der Vorhabenträger sieht den Bau einer Agri-PV-Anlage ca. 1,5 km nordwestlich der Ortschaft Seefelden vor. Die Gemeinde Buggingen steht dem Vorhaben positiv gegenüber und beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-Solarpark Niederer Brühl“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Regelverfahren nach § 30 Abs. 1 und 2 BauGB zu schaffen. Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“. 

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und weiter voranzutreiben. 

Um dabei dem Gebot des schonenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung zu tragen und die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten, ist vorgesehen die Anlage so auszuführen, dass weiterhin eine Bewirtschaftung der Fläche möglich ist (Agri-Photovoltaik-Anlage). 

Dadurch kann eine ressourcenschonende Erzeugung von erneuerbaren Energien erfolgen und der Flächenkonkurrenz zwischen der Erzeugung von Energie und der Erzeugung von Lebensmitteln entgegengewirkt werden.
 

Berücksichtigung der Umweltbelange

Folgende wesentliche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Umweltbericht mit Bestands- und Maßnahmenplan vom 21.10.2025 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum, Biotope, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen des Artenschutzes, Aufwertung und Förderung der Biodiversität auf der Fläche, Verzicht auf Beleuchtung), Boden (insbesondere die Auswirkungen der teilweisen Flächenversiegelung, Verlust der Bodenfunktionen, mögliche Bodenbelastung durch Schadstoffeinträge, Bodenschutzmaßnahmen, Rückbauverpflichtung), Wasser (Grundwasserschutz, Grundwasserschutzmaßnahmen), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion, Geruchs- und Schadstoffbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung), Landschaft (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens, landschaftliche Überprägung durch die seitlich durch das Plangebiet verlaufende Stromfreileitungstrasse), Fläche (die Auswirkungen des Flächenverbrauchs im Außenbereich), Mensch (insbesondere Wohn- und Erholungsfunktionen) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter. 
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 21.10.2025 mit Informationen zu den Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, insbesondere der Mauereidechse, den betroffenen Vogelarten und den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG. 
  • Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung vom 21.10.2025 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des europarechtlich geschützten Vogelschutzgebietes.

 

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zu den Belangen Natur- und Artenschutz (insbesondere hinsichtlich der Erforderlichkeit eines Umweltberichts mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Natura 2000-Vorprüfung, Nähe zum Vogelschutzgebiet „Bremgarten“, Schutzgebiets-Nr. 8011441, gesetzlich geschütztes Biotop „Feldhecken Gewann Entenloch“, Biotop-Nr. 8111-315-9096, Schutz des Heckenbiotops durch ausreichend großen Abstand, Betroffenheit der Triel, Feldlerche, Maßnahmenkonzept, Ausgleichsmaßnahmen), Fläche (landwirtschaftliche Nutzung), Boden (Bodenschutz, Bodenmanagement- und Rückbaukonzept, Rückbauverpflichtung), Wasser (Grundwasserschutz, Hoschwasserschutzmaßnahmen)
  • Badischer Landwirtscahftlicher Hauptverband e.V. zu den Belangen der Landwirtschaft (insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit landwirtschaftlichen Nutzflächen, mögliche Einschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit von Landwirten), Boden (Bodenschutz, mögliche Einträge von Fremdmaterial)
  • IHK Südlicher Oberrhein zu den Belangen der Fläche (landwirtschaftliche Nutzung, Flächeninanspruchnahme durch Ausbau erneuerbarer Energien, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Alternativflächen) 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom Montag, 3. November 2025 bis einschließlich Donnerstag, 4. Dezember 2025 statt. Die Unterlagen sind im Internet unter https://buggingen.de/de/home/rathaus-und-politik/im-rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar. 

Zusätzlich werden die Unterlagen beim Bürgermeisteramt in 79426 Buggingen, Hauptstraße 31, Zimmer 0.13 (Erdgeschoss, Altbau) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Buggingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an bauamt@buggingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Anregungen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Anforderung nicht entsprechen. 

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Buggingen, 30. Oktober 2025

gez. Johannes Ackermann, Bürgermeister