Feststellung einer an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bestehenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 1.500 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

28.01.2022

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Feststellung einer an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bestehenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 1.500 im Stadtkreis Freiburg

28.01.2022

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Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung

12. Januar 2022

Informieren Sie sich hier über die Ausweitung der Corona-Maßnahmen zum 12. Januar 2022.

Bitte beachten Sie, dass in der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung auch der Zutritt zu Gebäuden der kommunalen Verwaltung ab dem 01. Januar 2022 geregelt wird. Konkret bedeutet dies, dass der Zutritt zum Rathaus nur noch mit 3G gestattet ist. Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher dürfen das Rathaus in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises betreten. Halten Sie bitte den entsprechenden Nachweis bereit.

Wir empfehlen Ihnen, vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 07631/1803-0.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald


Korrektes Verhalten im Zusammenhang mit einer festgestellten Corona-Infektion

Mit der Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt. Auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg finden Sie zudem Fragen und Antworten zur Quarantäne und Absonderung.

Im Dokument „Und was passiert jetzt?“ wird detailliert erklärt, wie Sie sich im Falle einer Infektion verhalten müssen.


Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus der Landesregierung

Die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier ...


Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2

Die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier ...