Digitales Rathaus Buggingen
Einige Behördengänge können wir Ihnen ersparen, denn manche Leistungen der Gemeindeverwaltung Buggingen können Sie bequem von zu Hause beantragen. Dazu gehören unter anderem die Elektronische Wohnsitzanmeldung, die Beantragung einer Baugenehmigung oder die Meldung verschiedener Mängel. Außerdem stellen wir Ihnen manche Formulare zum Download zur Verfügung, sodass Sie diese bereits vor Ihrem notwendigen Besuch im Rathaus ausfüllen können.
Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen natürlich weiterhin gerne persönlich!
Telefon 07631 18030
Einwohnermeldeamt
Über den eBürgerdienst ASA können Sie selbst online den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokuments abfragen: Anstelle der bisher üblichen Abholnachricht, dass Ihr Ausweisdokument gefertigt wurde und zur Abholung im Rathaus bereitliegt, erhalten Sie bereits bei der Antragstellung einen sogenannten „Bürgerdruck ASA“. Auf diesem Schreiben finden Sie alle erforderlichen Daten, die Sie benötigen, um sich beim eBürgerdienst anzumelden.
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zum eBürgerdienst. Wählen Sie in der Suchmaske die Ausweisart „Reisepass“ oder „Personalausweis“ aus und geben Sie die Seriennummer Ihres Dokuments sowie Ihr Geburtsdatum ein. Anschließend erhalten Sie Auskunft über den Bearbeitungsstand.
Bürgerbenachrichtigung per SMS oder E-Mail
Bei der Antragstellung können Sie Ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben. Diese wird für die Dauer der Dokumentherstellung gespeichert. Sobald Ihr Ausweisdokument zur Abholung bereitliegt, werden Sie darüber automatisch per SMS oder E-Mail benachrichtigt. Bitte beachten Sie: Per SMS werden Sie nur einmalig benachrichtigt, während Sie bei der Benachrichtigung per E-Mail zusätzlich eine Erinnerungsmail erhalten.
Sie selbst müssen nicht tätig werden, Ihre Passbehörde benachrichtigt Sie, sobald das Ausweisdokument abholbereit ist. Nach Aushändigung des Ausweisdokuments werden Handynummer und E-Mail-Adresse automatisch gelöscht.
Hier gehts zum eBürgerdienst ASA >
Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein Papier Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Sie benötigen es, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden.
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.
Sie benötigen
- Personalausweis / eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion, PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
- AusweisApp
- BundID-Konto
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebenden
Hier gehts zur elektronischen Wohnsitzanmeldung >
Zur Beantragung von Ausweispapieren für Kinder bis zum 16. Lebensjahr wird diese, von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene, Zustimmungserklärung benötigt.
Bauamt
Seit Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 23.11.2023 gehen Bauanträge nicht mehr direkt an die Gemeinden, sondern werden stets bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingereicht. Die Baurechtsbehörde informiert die Gemeinde unverzüglich über den Eingang eines Bauantrags und beteiligt sie zur Herstellung der Einvernehmlichkeit im Stadtrat oder Gemeinderat. Zusätzlich wird die Gemeinde bei der Angrenzerbefragung zum Bauvorhaben einbezogen. Die Einbindung der Gemeinden erfolgt dabei immer über das Virtuelle Bauamt, also vollständig digital.
Das Virtuelle Bauamt ist eine zentrale Plattform, die den digitalen Bauantrag in Baden-Württemberg realisiert. Es wurde entwickelt, um Verwaltungsprozesse zu digitalisieren, sie dadurch zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Beteiligten wie Bauherren, Gemeinden und TÖB zu erleichtern. Ziel ist es, Effizienz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bauantragsprozess zu steigern
Das ViBa BW entspricht den Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), welche die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen und die Beteiligung von Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange regelt. Es erfüllt die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der eIDAS-Verordnung hinsichtlich Authentifizierung, Identifikation und Datensicherheit.
Über diesen Link können Sie Ihre Baugenehmigung beantragen >
Gemeindekasse / Rechnungsamt
Beschädigung, Störung oder Mangel melden
Haben Sie Beschädigungen oder Mängel entdeckt?
Hier gehts zum Mängelmelder der Gemeinde Buggingen >
Möchten Sie eine defekte Straßenbeleuchtung melden?
Nutzen Sie den Störungsmelder von Naturenergie Netze >
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg
service-bw.deDas Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg. Das Portal ist ein Erschließungsportal, das die Nutzer grundsätzlich ohne Kenntnis der fachlichen und örtlichen Zuständigkeit an die von ihnen gesuchten Informationen und Verfahren führt.
Der Bereich „Hilfe in allen Lebenslagen“ bündelt die wesentlichen Informationen für die zentralen Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug. Er beinhaltet Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Checklisten sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet der Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.
Lebenslagen
- Arbeit und Bildung
- Ausweise und Scheine
- Bauen und Wohnen
- Bürger und Staat
- Familie und Lebensbündnisse
- Geburt und Tod
- Gesundheit und Soziales
- Lebensabend
- Mobilität und Freizeit
- Sicherheit, Umwelt und Tiere
- Unternehmen und Selbständigkeit
- Zuwanderung und Integration
Serviceportal Baden-Württemberg - Hilfe in allen Lebenslagen