Standesamt

Am 1. Mai 2025 trat das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.

Diese Videos erklären leicht verständlich die heutigen Möglichkeiten bei der Namenswahl.

Ehenamen

Kindesnamen

Sonja Pfeiffer

Telefon: 07631 180323
Telefax: 07631 180339
standesamt@~@buggingen.de
 

Zuständigkeiten
Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Geburten, Kirchenaustritte, Namenserklärungen, Sterbefälle

Sandra Bäumle

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Zuständigkeiten
Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Geburten, Kirchenaustritte, Namenserklärungen, Sterbefälle