Wasserversorgung

Wasserwerte für Buggingen, Seefelden und Betberg
Härtebereich 2: Mittel (2,18 mmol/l bzw. 12,21 °dH)
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Informationen zu Ihrem Wasserzähler
Jeder Trinkwasseranschluss muss mit einer Wasserzähleranlage ausgerüstet sein. Die einzelnen Bestandteile einer Wasserzähleranlage sind in der DIN 1988-DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallation TRWI) festgelegt und auf dem hier gezeigten Bild ersichtlich.
Die Wasseruhr, fachlich korrekt Wassermesser genannt, misst den Wasserverbrauch der nachgeschalteten Entnahmestellen. Sie muss einmal pro Jahr vom Mieter oder Eigentümer abgelesen werden.
Wasseruhren sind geeicht und müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Dies wird von unseren Wassermeistern Bernd Vollmer und Ralf Reinert durchgeführt.
Im Zuge dieses Austauschs wird gleichzeitig die Wasserzähleranlage nach DIN 1988-DIN EN 806 überprüft. Sollten hier Mängel oder fehlende Einbauten festgestellt werden, sind diese vom Eigentümer zu beseitigen. Hierzu wird dem Eigentümer ein lnspektionsbericht ausgehändigt mit dem Hinweis, die genannten Mängel bis spätestens vier Monate nach Ausstellung von einem von der Handwerkskammer zugelassenen Installationsbetrieb beseitigen zu lassen und nach Erledigung die beigefügte Rückmeldung an die Gemeinde Buggingen, Wasserversorgung zu schicken.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass wir aufgrund §44 Abs. 4 des Wassergesetzes Baden Württemberg sowie § 10 der Wasserversorgungssatzung (WVS der Gemeinde Buggingen) verpflichtet sind, bei Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung Ihren Anschluss sofort stillzulegen bis die notwendigen Reparaturen vorgenommen wurden.
Die Einschätzung, ob eine Gefährdung vorliegt, wird vom Wassermeister vorgenommen.
Bei längeren Verzögerungen von Reparaturarbeiten wird das Gefährdungspotential immer größer, so dass auch bis dahin weniger gefährliche Zustände zu einer Abschaltung führen können.
