Starkregenrisikomanagement
Was bedeutet Starkregen?
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen, wenn in einer Stunde mehr als 15 Liter pro Quadratmeter beziehungsweise in sechs Stunden mehr als 20 Liter pro Quadratmeter Regen fallen.
Die heftigen Starkregenereignisse der letzten Jahre haben uns gezeigt: Unwetterartige Niederschläge können überall zu starken Überschwemmungen führen, auch abseits von fließenden Gewässern. Aufgrund des Klimawandels wird auch unserer Region die Wahrscheinlichkeit für Unwetter mit Starkregen zunehmen. Das bedeutet, dass Starkregen häufiger und intensiver als bisher auftreten wird.
In Verbindung mit Gewittern, wie sie vor allem im Sommer vorkommen, verursacht Starkregen oft große Schäden. Sogar in der Ebene können die Niederschläge Überflutungen verursachen. Die Wassermengen liegen häufig über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze: Weite Flächen können schnell überflutet und die dortige Bebauung sowie Infrastruktur erheblich geschädigt werden. Die Betroffenen werden meist von den Wassermassen überrascht, denn anders als bei Hochwasser an Flüssen, können Ort und Zeitpunkt bei Starkregenereignissen kaum vorhergesagt werden.
Um gefährdete Bereiche auf unserer Gemarkung erkennen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können, wurden Starkregengefahrenkarten angefertigt. Hierfür wurde das Ingenieurbüro BIT Ingenieure aus Freiburg mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts beauftragt. Es wurden Starkregengefahrenkarten, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse erstellt.
Dieses „Starkregenrisikomanagement“ soll alle Bürgerinnen und Bürger über die Regenrisiken auf unserer Gemarkung informieren. Auf den Starkregengefahrenkarten sind beispielsweise die erwarteten Fließwege und Geschwindigkeiten des Wassers verzeichnet, die anhand von Modellrechnungen erstellt wurden.
Für kritische Objekte (im Sinne der Starkregengefahrenkarten) von Privatpersonen und Gewerbetreibenden, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, gilt laut Wassergesetz der Eigenschutz. Die Gemeinde Buggingen stellt daher die Erkenntnisse der Studien und die Karten öffentlich zur Verfügung, um allen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, für sich selbst passende Vorsorgemaßnahmen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Leitfaden zum Starkregenrisikomanagement
Mit dem „Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement“ (SRRM) stellt das Land den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht Gefahren und Risiken durch Starkregen zu analysieren und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept zu erstellen. Im Fokus stehen dabei der Schutz von öffentlichen Einrichtungen, Infrastruktur und Objekten. Die Ergebnisse des SRRM dienen aber z.B. auch als Grundlage für die Erstellung der Alarm- und Einsatzplanung oder finden Berücksichtigung in der Bauleitplanung sowie der Ausweisung neuer Baugebiete. Großflächige Maßnahmen der Kommune wie z.B. Außengebietsabkopplungen können sich aber auch positiv auf Privateigentum auswirken. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sollen in der Zukunft im Rahmen einer stetigen Fortschreibung aktualisiert werden.
Gegenüber den Bürgern besteht von Seiten der Kommune darüber hinaus eine Informationspflicht, der sie mit der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten (SRGK) nachkommt. Damit wird jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt, die Risiken für Eigentum und Gesundheit abzuschätzen und eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen auf privater Ebene zu ergreifen. Große Sorgfalt gilt dabei für Gewerbetreibende. Besonders wenn an den jeweiligen Betriebsstätten gesundheits- oder wassergefährdende Stoffe verarbeitet werden, sollte ein entsprechender Überflutungsschutz sowie ein Evakuierungsplan für die Belegschaft vorhanden sein.
Starkregengefahrenkarten
Hier finden Sie die Starkregengefahrenkarten der Gemeinde Buggingen sowie eine Anleitung zur Interpretation.
Bei Fragen zu den Karten oder allgemein zum Starkregenrisikomanagement wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Buggingen, Theo Speyer (Telefon: 07631 180329, E-Mail: theo.speyer@~@buggingen.de)
Starkregengefahrenkarten Überflutungstiefen (UT)
- UT Selten – Übersichtskarte
- UT Selten – Kartenausschnitt 001
- UT Selten – Kartenausschnitt 002
- UT Selten – Kartenausschnitt 003
- UT Selten – Kartenausschnitt 004
- UT Selten – Kartenausschnitt 005
- UT Selten – Kartenausschnitt 006
- UT Außergewöhnlich – Übersichtskarte
- UT Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 001
- UT Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 002
- UT Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 003
- UT Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 004
- UT Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 005
- UT Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 006
- UT Extrem – Übersichtskarte
- UT Extrem – Kartenausschnitt 001
- UT Extrem – Kartenausschnitt 002
- UT Extrem – Kartenausschnitt 003
- UT Extrem – Kartenausschnitt 004
- UT Extrem – Kartenausschnitt 005
- UT Extrem – Kartenausschnitt 006
Starkregengefahrenkarten Fliessgeschwindigkeiten (FG)
- FG Selten – Kartenausschnitt 001
- FG Selten – Kartenausschnitt 002
- FG Selten – Kartenausschnitt 003
- FG Selten – Kartenausschnitt 004
- FG Selten – Kartenausschnitt 005
- FG Selten – Kartenausschnitt 006
- FG Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 001
- FG Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 002
- FG Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 003
- FG Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 004
- FG Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 005
- FG Außergewöhnlich – Kartenausschnitt 006
- FG Extrem – Kartenausschnitt 001
- FG Extrem – Kartenausschnitt 002
- FG Extrem – Kartenausschnitt 003
- FG Extrem – Kartenausschnitt 004
- FG Extrem – Kartenausschnitt 005
- FG Extrem – Kartenausschnitt 006
Starkregengefahrenkarten Überflutungsausdehnung (UA)
Möglichkeiten der privaten Vorsorge
Großflächige Maßnahmen der Kommune wie z.B. Außengebietsabkopplungen können sich auch positiv auf Privateigentum auswirken. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sollen in der Zukunft im Rahmen einer stetigen Fortschreibung aktualisiert werden. Gegenüber den Bürgern besteht von Seiten der Kommune darüber hinaus eine Informationspflicht, der sie mit der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten (SRGK) nachkommt. Damit wird jeder Bürger in die Lage versetzt, die Risiken für Eigentum und Gesundheit abzuschätzen und eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen auf privater Ebene zu ergreifen.
Zusätzlich finden Sie hier weitere Informationen zur privaten Vorsorge. Gewerbetreibende sollten mit besonderer Sorgfalt vorgehen: Vor allem, wenn an den jeweiligen Betriebsstätten gesundheits- oder wassergefährdende Stoffe verarbeitet werden, sollte ein entsprechender Überflutungsschutz sowie ein Evakuierungsplan für die Belegschaft vorhanden sein.